Wareneingangsbuch

Wareneingangsbuch
für gewerbliche Unternehmer obligatorisch für steuerliche Zwecke durch § 143 AO vorgeschriebenes Nebenbuch der Buchführung. Bei buchführungspflichtigen Unternehmen ist die Führung eines W. entbehrlich, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus der Buchführung ergeben. Es gelten sinngemäß die Vorschriften für das  Warenausgangsbuch.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Wareneingangsbuch — Waren|eingangsbuch,   Nebenbuch der kaufmännischen Buchführung zur Erfassung der eingekauften Waren bei gewerblichen Unternehmen gemäß § 143 Abgabenordnung. Es muss über Art, Preis, Tag des Eingangs und Bezahlung der Ware sowie Name des Lieferers …   Universal-Lexikon

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  • WEB — 1) Wareneingangsbuch EN ledger of incoming merchandise 2) Wareneingangsbescheinigung EN certification of receipt of goods …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Buchführung — Buchhaltung. I. Geschichte:Im 14. Jh. tauchten Handelsbücher auf, die lediglich Kreditgeschäfte enthielten. Erst nach und nach erfasste man alle Geschäfte, zunächst nur getrennt nach Ein und Verkäufen. Später wurden Leistungen und Gegenleistungen …   Lexikon der Economics

  • Buchstellen — Fernbuchstellen; selbstständige Institutionen, die ⇡ Fernbuchführung betreiben, v.a. für die Angehörigen der freien Berufe sowie bes. für Landwirtschaft und Handwerk. 1. Arten: a) B. der Landwirtschaft: Außerbetriebliche, selbstständige Stellen,… …   Lexikon der Economics

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  • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) — I. Begriff:1. Bestimmte Regeln der Rechnungslegung. Sie bilden die allgemeine Grundlage für die handelsrechtliche Bilanzierung und sollen die mit der Erstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen verbundenen legislatorischen… …   Lexikon der Economics

  • Mindestbuchführung — 1. Handels und Steuerrecht: Bei ⇡ Buchführungspflicht muss die Buchführung „so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens… …   Lexikon der Economics

  • Warenausgangsbuch — durch § 144 AO für Hersteller, Großhändler und für buchführungspflichtige Land und Forstwirte vorgeschriebenes Nebenbuch der Buchführung. Zweck: Bessere Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung des Wareneingangs und damit des Umsatzes des… …   Lexikon der Economics

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